Berlin-Briefmarken
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Frage:
08.05.2012
Hallo Herr Köpfer,
wenn man spezialisiert sammelt, stellt sich die Frage, wie man denn Briefmarken in einem Album kennzeichnet, um damit auf den Unterschied zu anderen Marken, der ja bei Plattenfehlern, Gummierungen oder Formnummern nicht so offensichtlich in's Auge fällt, aufmerksam zu machen. Und das, sowohl für einen selber, um den Überblick zu behalten, als auch für diejenigen, die dann mit der Sammlung mal zu tun haben werden. Unter dem Stichwort 'Erbschaft vorbereiten' haben Sie ja schon beschrieben, dass Sie das mit Zettelchen machen. Benutzen Sie dazu die im Handel erhältlichen vorgedruckten Zettel oder Vordruckkärtchen für Plattenfehler, oder wie machen Sie das, damit es ja auch noch einigermaßen gefällig aussieht?
Mit freundlichem Gruß
Joachim Brisch
Antwort:
Mein Computer und Word sind meine Lösung. Mit einer klaren Schrift, ich bevorzuge Arial, Schriftgröße 6 bis 8 und, das finde ich beosnders gefällig, in kursiver Schriftstellung, kann ich auf kleinstem Raum alle relevanten Informationen unterbringen. Papierart und Schriftfarbe erfüllen darüber hinaus auch die mannigfaltigsten Wünsche.

Zum Schneiden benutze ich eine relativ einfache manuelle Papierschneidemaschine von der Firma Dahle (Bürobedarf).

Da ich nicht bei jeder neuen und besonderen Marke sofort solche Notizen schreibe, kennzeichne ich sie vorerst handgeschrieben mit dem später zu übernehmenden Text.

Allen geprüften Marken sind ebenfalls solche Notizen (in dem Fall "gp") zugeordnet. Atteste oder Kurzbefunde sind bei mir alle auf einer Seite des Albums untergebracht, bei den jeweiligen Marken bzw. Objekten ein entsprechender Hinweis.

Neben vielen anderen Möglichkeiten, halte ich die Kennzeichnung des Wertes einer Marke oder eines Objektes für sehr wichtig. Das kann z.B. mit "Sternchen", einer bis 20, zwei bis 100, drei bis 500 und vier, über 1.000 Euro geschehen, so daß sich ein (angesprochener) Erbe nicht unbedingt "über´s Ohr hauen" lassen muß - allerdings sollte die Bewertung realistisch sein und auf keinen Fall die des Katalogs.